Bei Auftragserteilung werden die nachfolgenden Angaben für alle Auftraggeber Vertragsbestandteil
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der AMMOURA Security
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Sicherheitsdienstleistungen der Firma AMMOURA Security gegenüber ihren Kunden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag entsteht durch schriftliche Bestätigung oder durch Beginn der Dienstleistung. Änderungen bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
AMMOURA Security bietet unter anderem folgende Dienstleistungen an:
- Objektschutz
- Revierdienst
- Videoüberwachung
- Brandwache / Brandschutz
- Kontrollgänge, Dokumentation und Zugangskontrollen
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
4. Pflichten des Auftragnehmers
AMMOURA Security verpflichtet sich zu einer professionellen und zuverlässigen Durchführung aller Sicherheitsaufgaben. Alle Einsatzkräfte sind qualifiziert und entsprechend geschult. In Gefahrensituationen wird gemäß interner Dienstanweisung gehandelt.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen zur Verfügung und sorgt für sichere Arbeitsbedingungen am Einsatzort.
6. Haftung
AMMOURA Security haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Bei Brandwachen besteht keine Haftung für technische Mängel der Anlagen.
7. Arbeitszeiten & Einsatzort
Die Einsatzzeiten und Einsatzorte werden vertraglich vereinbart. Änderungen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus mitgeteilt werden.
8. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist AMMOURA Security berechtigt, die Dienstleistung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen der DSGVO vertraulich behandelt.
10. Vertragsdauer & Kündigung
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Eine außerordentliche Kündigung ist bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen möglich.
11. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Mainz, soweit gesetzlich zulässig. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.
